Spielregeln des New Age Rollenspiels

§ 1 - Allgemeines

  1. Die Teilnahme am New Age Rollenspiel ist kostenfrei und erfolgt freiwillig. Um am Rollenspiel teilnehmen zu können, muss man sich zunächst registrieren.
  2. Die in diesem Dokument niedergeschriebenen Regeln gelten uneingeschränkt und für jeden Spieler auf allen Plattformen des Rollenspiels. Änderungen der Regeln behält sich die Rollenspielleitung (RSL) vor.
  3. Jedweder nachgewiesene Verstoß gegen dieses Regelwerk wird geahndet. Strafmaßnahmen reichen von der Aberkennung von Spielerauszeichnungen, über befristete Accountsperren bis hin zum Ausschluss aus dem Rollenspiel.
  4. Das New Age Rollenspiel wird zum Zweck der Vergnügung und Unterhaltung von an Star Trek™, Stargate SG-1 und Stargate Atlantis interessierten Menschen angeboten.
  5. Die Einhaltung des Regelwerks zu überwachen obliegt allgemein den Mitgliedern der Rollenspielleitung (RSL). In den einzelnen Spielgruppen obliegt die Einhaltung des Regelwerks der Schiffs- oder Teamführung.
  6. Mit der Anmeldung im New Age Rollenspiel akzeptiert der Anmelder dieses Regelwerk und erklärt sich bereit, sich an die festgelegten Standards zu halten.

§ 2 - Umgangsformen und „Netiquette“

  1. Es gelten die bekannten Sitten und Gebräuche eines höflich-freundlichen Miteinanders. Beim Betreten von Chaträumen wird gegrüßt, beim Verlassen darf man sich ruhig verabschieden.
  2. Beleidigendes oder provozierendes Verhalten/Play wird, im Falle des Bekanntwerdens, geahndet. Renitentes Powerplay und aggressives Verhalten werden seitens der Rollenspielleitung (RSL) nicht toleriert und führen zum sofortigen Ausschluss des Spielers
  3. Es empfiehlt sich, sich in der Weise als Spieler zu verhalten, wie man auch von anderen Spielern behandelt werden möchte.
  4. Wer mit einem Nicht-Spieler-Charakter unterwegs ist, sollte dies durch einen Zusatz hinter dem Nicknamen kenntlich machen. Die RSL behält sich vor, ein NSC-Verzeichnis zu führen.
  5. Wahrheitspflicht: Das heißt, wer beim Lügen erwischt wird, disqualifiziert sich aus Sicht der Rollenspielleitung (RSL) für verantwortliche Positionen.

§ 3 - Charaktere

Die Gesamtzahl an Charakteren, die ins Rollenspiel eingebracht werden dürfen, ist nicht beschränkt.

  1. Aber: wem es nicht gelingt die Gesamtzahl der angemeldeten und aktiven Rollenspielcharaktere in angemessenem Umfang auch zu bespielen, muss im Beschwerdefall damit rechnen, dass einzelne oder alle Zweitcharaktere des Spielers in Reserve versetzt werden. Dies geschieht, um evtl. gestörte Abläufe in den Spielgruppen zu entstören und dient damit einem konfliktärmeren Miteinander.
  2. Jeder Spieler darf maximal eine leitende und eine stellvertretende Kommandoposition innehaben.
  3. Eine Überschreitung der Gesamtzahl von zwei (2) Zivilisten pro SG-Team ist ausgeschlossen.
  4. Eine Doppelbesetzung mit einem Charakter, in einer Kommandoposition und als Leiter einer Institution, ist nicht möglich.
    ⇒ Zum Zweck der Übernahme zusätzlicher Funktionen (z.B. Leiter des SD oder Direktor der SFA) kann ein NSC im entsprechenden Dienstgrad/Verwendung erstellt werden. Dieser ist an die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben gebunden und wird gelöscht, sobald der Spieler sein Engagement in dem Bereich der Institution einstellt.

§ 3.1 - Mehrfachcharaktere

  1. Mehrfachcharaktere können angemeldet werden, sobald man dem Rollenspiel drei (3) Monate angehört.
  2. Der neu angemeldete Charakter darf im Dienstgrad nicht höher eingestuft werden als der Erstcharakter.
  3. Alle Mehrfachcharaktere beginnen bei 0 Punkten.
  4. Zum Zwecke der Übernahme eines Kommandos kann ein RSC, der die Voraussetzungen erfüllt, sich aber bspw. in Reserve befindet, 1:1 ersetzt werden. Das bedeutet jedoch, dass der eigentliche Charakter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bespielt werden kann. Es gelten strenge Anforderungen an die inhaltliche Stimmigkeit des neuen Charakters.

§ 3.2 - Namensgebung & Lebenslauf

  1. Namen und Lebenslauf aller angemeldeten Rollenspielcharaktere müssen frei erfunden und selbst erstellt sein. Parallelen zu real existierenden Personen des öffentlichen Lebens (sowohl der Gegenwart als auch der Vergangenheit) sind unzulässig. Dies schließt auch fiktive Charaktere aus Videospielen, Büchern oder anderen Veröffentlichungen ein. Selbstverständlich werden ebenso keine Charaktere angenommen, deren Name oder Hintergrund sie in die Nähe aus dem Kanon bekannter Charaktere aus dem Star Trek oder Stargate-Universum rückt.
  2. Das Headquarter (HQ) behält sich das Recht vor, inhaltlich unstimmige Lebensläufe abzulehnen.
  3. In jedem Fall werden alle eingereichten Lebensläufe zentral durch das Staff Department (Stark Trek) oder Training-Center (Stargate) geprüft. Neben Rechtschreibung und Grammatik erfolgt eine inhaltliche Prüfung. Unstimmigkeiten im Lebenslauf werden zusammen mit dem Staff Department / Training-Center (TC) behoben.

§ 3.3 - Unantastbarkeit & Reaktivierung

  1. Kein Spielleiter und kein Rollenspieler hat das Recht, einem anderen Rollenspielcharakter dauerhaften Schaden zuzufügen oder ihn zu töten. Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass wiederholte Verletzungen, Unfälle oder auch psychologische Traumata zu Überprüfungen führen können, insbesondere dort, wo derartige Zwischenfälle offenbar für den Rollenspielcharakter folgenlos bleiben. Es ist einfach unrealistisch das jemand der permanent entführt wird, dem wiederholt geliebte Menschen genommen werden oder der in jeder zweiten Mission der Folter ausgesetzt wird, dies schadlos übersteht. Abgestimmte Handlungen können selbstverständlich gespielt werden.
  2. Es sei darauf hingewiesen, dass ausgespieltes militärisches Fehlverhalten (insb. Ungehorsam) in extremen Spielsituationen zu extremen Folgen für Rollenspielcharaktere führen kann. Spielleitern wird geraten VOR dem Ausspielen einer solchen Situation mögliche (fatale) Konsequenzen zu betonen und ggf. ALLEN Spielern die Möglichkeit einzuräumen die Entscheidung ihres Charakters zu revidieren.
  3. Getötete Rollenspielcharaktere können nicht reaktiviert werden.
  4. Charaktere in der Reserve können jederzeit reaktiviert werden, sofern durch die beantragte Reaktivierung keine andere Regelung verletzt wird. Entlassene und unehrenhaft entlassene Charaktere können grundsätzlich nicht reaktiviert werden.

§ 4 - Headquarter (HQ): Die Rollenspielleitung

  1. Das Headquarter bildet die Rollenspielleitung vom New Age - Rollenspiel und setzt sich aus den Gründern des Rollenspiels zusammen.
    Eine Erweiterung der Gruppe erfolgt per einstimmigem Beschluss. Alle anderen Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  2. Die Mitglieder des Headquarters sind gleichberechtigt. Hierarchische Erwägungen aufgrund von INPLAY-Zuständigkeiten verbieten sich.
  3. Anfragen an das Headquarter richten sich immer an die Gesamtheit des Gremiums. Es besteht die Möglichkeit anonyme Anfragen an das Headquarter zu stellen.
  4. Das Headquarter verpflichtet sich, Regeländerungen transparent zu gestalten und Ausschlüsse von Spielern gegenüber den Betroffenen ausführlich zu begründen.

§ 5 - Aufgaben des Command Staff

Command Staff bezeichnet die Führung und deren Stellvertretung einer Einheit/eines Teams im Rollenspiel, also: Kommandierender Offizier (CO) / Erster Offizier (XO) und Team Leader (TL) / Executive Officer (XO).

  1. Der Kommandierende Offizier (CO) / Team Leader (TL) ist verantwortlich für die Vollständigkeit der Missionsdokumentation (Planung, Punktetabelle, Missionsbericht). In seiner Abwesenheit übernimmt sein Stellvertreter, der Erste Offizier (XO) / Executive Officer (XO), diese Zuständigkeiten. Einträge haben, sofern keine Abmeldungen eingegangen sind, binnen sieben Tagen nach einer Mission vorzuliegen.
  2. Die Angehörigen des Command Staff sind verantwortlich für die erspielten Inhalte ihrer Spielgruppe und verpflichten sich zur Leitung und Durchführung regelmäßiger Missionen bzw. gewährleisten auch in Abwesenheit beider Verantwortlichen die regelmäßige Durchführung von Missionen.
  3. Die Angehörigen des Command Staff sind grundsätzlich frei in der Gestaltung der Missionen. Das Headquarter (HQ) behält sich aber vor, das Handeln der Spielgruppenleitung zu bewerten und bei Unstimmigkeiten zu intervenieren.
  4. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist die Führung einer Spieleinheit dafür verantwortlich, kleinere Unstimmigkeiten zu klären und bei Auseinandersetzungen zwischen Spielern vermittelnd einzugreifen. Sollte das nicht funktionieren, ist das Headquarter (HQ) zu informieren.

§ 6 - Verpflichtungen des Mitglieds

  1. Bei einer Chatmission gilt für jeden die Regel sich aktiv an dieser zu beteiligen und dementsprechend auf das Missionsgeschehen zu reagieren.
  2. Innerhalb einer aktiven Forenmission gilt für jeden die Regel: mindestens alle drei (3) Tage einen Beitrag zu posten und auf das Missionsgeschehen zu reagieren. Geschieht dies nicht, wird der Spieler am vierten Tag, vorerst überspielt.
  3. Wer zwischen drei (3) und bis zu sieben (7) Tage fernbleibt, wird gebeten sich bei der Schiffsleitung abzumelden. Dies gilt auch wenn, man keine Zeit findet innerhalb von drei (3) Tagen zu antworten.
  4. Abwesenheiten, die die Dauer von zwei (2) Wochen überschreiten, sind anzuzeigen. Eine Abmeldung im Forum mit Angabe des Zeitpunktes reicht dazu völlig aus. Während dieser Zeit wird man weder in Reserve versetzt, noch verliert man den Anspruch auf seinen Posten. Meldet man sich nach der Abwesenheit jedoch nicht fristgerecht zurück, erfolgt eine Versetzung in die Reserve.
  5. Wer sich nicht abmeldet, wird zeitnah angeschrieben. Nach einer absoluten Nicht-Reaktion auf Anfragen der Schiffs- oder Teamleitung, kann auf Antrag die Versetzung in die Reserve (siehe: § 6.1) erfolgen.
  6. Sollte ein Anmelder/Mitglied sich nicht zurückmelden, oder nach erfolgter Abmeldung fernbleiben, wird sein Account im Forum wieder gelöscht. Dies erfolgt nach einer Zeitspanne von insgesamt zwei (2) Monaten. Bevor wir diesen Schritt umsetzen, wird betreffender Spieler mehrmals angeschrieben und bekommt eine Fristsetzung. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist, wird sein Account endgültig gelöscht. Die Anmeldung eines neuen Charakters steht dem Spieler jederzeit frei.

$ 6.1 - Reserve & Entlassung

  1. Beantragt man die Versetzung in die Reserve beim Staff Department, gilt man ab dem Zeitpunkt der Genehmigung als inaktiver Mitspieler ohne feste Zuteilung. Reservisten verlieren jeglichen Anspruch auf ihren vorherigen Posten.
  2. Sollte sich ein Reservist innerhalb einer Frist von einem halben Jahr nicht zurückmelden, wird er automatisch entlassen. Erfolgt eine Meldung innerhalb dieses Zeitraums, wird die Reserve durch das Staff Department, um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Danach wird der Reservist entlassen und kann nicht in den aktiven Dienst zurückkehren.
    Ausnahme: Der Spieler des Charakters, der sich in Reserve befindet, hat mindestens einen aktiven Char im Rollenspiel.
  3. Im Falle einer Entlassung erlischt die Mitgliedschaft im Rollenspiel. Sämtliche erhobenen Daten, werden unwiederbringlich gelöscht und eine Reaktivierung ist damit unmöglich. Die Anmeldung eines neuen Charakters steht dem Spieler jedoch völlig frei. Eine Entlassung kann vom Mitspieler selbst gewünscht oder durch dritte Personen veranlasst werden. Eine unehrenhafte Entlassung erfolgt nach wiederholten Regelverstößen.

§ 7 - Sanktionen

  1. Das Headquarter (HQ) kann bei Regelverstößen oder Verhalten wider der Gemeinschaft jeden Spieler vorübergehend oder dauerhaft von der Spielteilnahme ausschließen.
  2. Accountsperren können für die Dauer von einem bis zu zwölf Monaten verhängt werden.
  3. Der Ausschluss aus dem Rollenspiel gilt für alle bestehenden Rollenspielcharaktere eines Spielers. Über eine Wiederaufnahme entscheidet das Headquarter (HQ) nach angemessener Karenzzeit. Reaktivierung vorheriger Charaktere ist ausgeschlossen.
  4. In minderschweren Fällen kann die Aberkennung von Spieler-Auszeichnungen beschlossen werden.

Stand: 01/2023