Spielregeln des New Age Rollenspiels

1 - Allgemeines

  1. Die Teilnahme am New Age RPG ist kostenfrei und erfolgt freiwillig. Um am Rollenspiel teilnehmen zu können, muss man sich zunächst registrieren.
  2. Die Spielregeln gelten uneingeschränkt für jedes Mitglied auf allen Plattformen des Rollenspiels. Änderungen der Regeln behält sich die Rollenspielleitung (RSL) vor.
  3. Das New Age Rollenspiel wird zum Zweck der Vergnügung und Unterhaltung von an Star Trek, Stargate SG-1 und Stargate Atlantis interessierten Personen angeboten.
  4. Die Einhaltung des Regelwerks zu überwachen obliegt allgemein den Mitgliedern der Rollenspielleitung. In den einzelnen Spielgruppen obliegt die Einhaltung des Regelwerks der Einheitenleitung.
  5. Mit der Registrierung im New Age Rollenspiel akzeptiert der Anmelder dieses Regelwerk und erklärt sich bereit, sich an die festgelegten Standards zu halten.

2 - Umgangsformen und „Netiquette“

  1. Es gelten die allgemein bekannten Sitten und Gebräuche eines höflich-freundlichen Miteinanders. (Beim Betreten von Chaträumen wird gegrüßt, beim Verlassen darf man sich ruhig verabschieden.)
  2. Beleidigendes/provozierendes Verhalten, sowie Powerplay ist zu unterlassen.
  3. Behandele deine Mitspieler, so wie du selbst auch behandelt werden möchtest.

3 - Charaktere

Die Gesamtzahl an Charakteren, die ins Rollenspiel eingebracht werden dürfen, ist nicht beschränkt.

  1. Aber: wem es nicht gelingt die Gesamtzahl der aktiven Rollenspielcharaktere (RSC) in angemessenem Umfang auch zu bespielen, muss im Beschwerdefall damit rechnen, dass einzelne oder alle Zweitcharaktere des Spielers in Reserve versetzt werden. Dies geschieht, um evtl. gestörte Abläufe in den Spielgruppen zu entstören und dient damit einem konfliktärmeren Miteinander.
  2. Jeder Spieler darf (genreübergreifend) maximal eine leitende und eine stellvertretende Einheitenleitung innehaben. (Ausnahmen/Sonderegelungen sind mit der RSL abzusprechen.)
  3. Eine Doppelbesetzung mit einem Charakter, im Command Staff und als Leiter einer Institution, ist nicht möglich.
    Zum Zweck der Übernahme zusätzlicher Funktionen (z.B. Leiter des Staff Departments [SD] oder Direktor der Sternenflottenakademie [SFA]) kann ein Nicht-Spieler-Charakter [NSC] im entsprechenden Dienstgrad/Verwendung erstellt werden. Dieser ist an die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben gebunden und wird gelöscht, sobald der Spieler sein Engagement im Bereich der Institution einstellt.
  4. Wer mit einem Nicht-Spieler-Charakter unterwegs ist, sollte dies durch einen Zusatz hinter dem Nicknamen kenntlich machen. Die RSL behält sich vor, ein NSC-Verzeichnis zu führen.

3.1 - Mehrfachcharaktere

  1. Mehrfachcharaktere können (genreübergreifend) angemeldet werden, sobald man dem Rollenspiel drei (3) Monate angehört.
  2. Der neu angemeldete Charakter darf im Dienstgrad nicht höher eingestuft werden als der Erstcharakter. (Dies gilt jedoch nicht genreübergreifend.)
  3. Alle Mehrfachcharaktere beginnen mit 0 Punkten.
  4. Die Grundlagen-Ausbildung wird (genreübergreifend) einmal absolviert. In Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
  5. Zum Zwecke der Übernahme einer Einheit kann ein RSC, der die Voraussetzungen erfüllt, sich aber bspw. in Reserve befindet, 1:1 ersetzt werden. Das bedeutet jedoch, dass der eigentliche Charakter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bespielt werden kann.

3.2 - Namensgebung & Lebenslauf

  1. Namen und Lebenslauf aller angemeldeten Rollenspielcharaktere müssen frei erfunden und selbst erstellt sein. Parallelen zu real existierenden Personen des öffentlichen Lebens (sowohl der Gegenwart als auch der Vergangenheit) sind unzulässig. Dies schließt auch fiktive Charaktere aus Videospielen, Büchern oder anderen Veröffentlichungen ein. Selbstverständlich werden ebenso keine Charaktere angenommen, deren Name oder Hintergrund sie in die Nähe aus dem Kanon bekannter Charaktere aus dem Star Trek oder Stargate-Universum rückt.
  2. Die RSL behält sich das Recht vor, inhaltlich unstimmige Lebensläufe abzulehnen.
  3. In jedem Fall werden alle eingereichten Lebensläufe zentral durch das Staff Department geprüft. Neben Rechtschreibung und Grammatik erfolgt eine inhaltliche Prüfung. Unstimmigkeiten im Lebenslauf werden zusammen mit dem SD und/oder der RSL behoben.

3.3 - Unantastbarkeit & Reaktivierung

  1. Kein Spielleiter und kein Rollenspieler hat das Recht, einem anderen Rollenspielcharakter dauerhaften Schaden zuzufügen oder ihn zu töten. Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass wiederholte Verletzungen, Unfälle oder auch psychologische Traumata zu Überprüfungen führen können, insbesondere dort, wo derartige Zwischenfälle offenbar für den Rollenspielcharakter folgenlos bleiben. Es ist einfach unrealistisch das jemand der permanent entführt wird, dem wiederholt geliebte Menschen genommen werden oder der in jeder zweiten Mission der Folter ausgesetzt wird, dies schadlos übersteht. Abgestimmte Handlungen können selbstverständlich gespielt werden.
  2. Es sei darauf hingewiesen, dass ausgespieltes militärisches Fehlverhalten (insb. Ungehorsam) in extremen Spielsituationen zu extremen Folgen für Rollenspielcharaktere führen kann. Spielleitern wird geraten vor dem Ausspielen einer solchen Situation mögliche (fatale) Konsequenzen zu betonen und ggf. allen Spielern die Möglichkeit einzuräumen die Entscheidung ihres Charakters zu revidieren.
  3. Getötete Rollenspielcharaktere können nicht reaktiviert werden.
  4. Charaktere in der Reserve können jederzeit reaktiviert werden, sofern durch die beantragte Reaktivierung keine andere Regelung verletzt wird. Unehrenhaft entlassene Charaktere können grundsätzlich nicht reaktiviert werden.

4 - Die Rollenspielleitung (RSL)

  1. Die Rollenspielleitung des New Age RPG's setzt sich aus: Bosworth, Tiberium und Wilson zusammen.
    Eine Erweiterung der Gruppe erfolgt per einstimmigem Beschluss. Alle anderen Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  2. Die Mitglieder der RSL sind gleichberechtigt. Eine abweichende Hierarchie aufgrund Inplay-Zuständigkeiten findet nicht statt.
  3. Anfragen an die RSL richten sich immer an die Gesamtheit des Gremiums.
  4. Die Rollenspielleitung verpflichtet sich, Regeländerungen transparent zu gestalten und Ausschlüsse von Spielern gegenüber den Betroffenen zu begründen.
  5. Die Rollenspielleitung kann bei Regelverstößen oder Verhalten wider der Gemeinschaft jeden Spieler vorübergehend oder dauerhaft von der Spielteilnahme ausschließen. (Accountsperre)
    Der Ausschluss aus dem Rollenspiel gilt für alle bestehenden Rollenspielcharaktere eines Spielers. Über eine Wiederaufnahme entscheidet die RSL nach angemessener Karenzzeit. Die Reaktivierung vorheriger Charaktere ist ausgeschlossen.

5 - Aufgaben des Command Staff

Command Staff bezeichnet die Führung und Stellvertretung eines Raumschiffs/einer Sternbasis/eines SG-Teams im Rollenspiel, also: Kommandierender Offizier (KO)/Erster Offizier (XO) oder
Teamleiter (TL)/Stellvertretender Teamleiter (Stv. TL). Einfachheitshalber benennen wir sie jedoch: Einheitenleiter (EL) und Stellvertretende Einheitenleiter (stv. EL).

  1. Der Einheitenleiter ist verantwortlich für die Vollständigkeit der Missionsdokumentation (Planung, Punktevergabe, Missionsbericht). In seiner Abwesenheit übernimmt sein Stellvertreter diese Zuständigkeiten. Einträge haben, sofern keine Abmeldungen eingegangen sind, binnen sieben Tagen nach einer Mission vorzuliegen.
  2. Die Angehörigen des Command Staff sind verantwortlich für die erspielten Inhalte ihrer Spielgruppe und verpflichten sich zur Leitung und Durchführung regelmäßiger Missionen bzw. gewährleisten auch in Abwesenheit beider Verantwortlichen die regelmäßige Durchführung von Missionen.
  3. Die Angehörigen des Command Staff sind grundsätzlich frei in der Gestaltung der Missionen. Die RSL behält sich aber vor, das Handeln der Einheitenleitung zu bewerten und bei Unstimmigkeiten zu intervenieren.
  4. Die Missionsberichte können jederzeit von der Rollenspielleitung überprüft werden. Mängel oder fehlende Einträge werden angemahnt, wobei jeder Einheitenleiter die Verantwortung für seine Spieleinheit hat.
  5. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist die Leitung einer Spieleinheit dafür verantwortlich, kleinere Unstimmigkeiten zu klären und bei Auseinandersetzungen zwischen Spielern vermittelnd einzugreifen. Sollte das nicht funktionieren, kann die RSL zu Rate gezogen werden.

6 - Verpflichtungen des Mitglieds

  1. Bei einer Chatmission gilt für jeden die Regel sich aktiv an dieser zu beteiligen und dementsprechend auf das Missionsgeschehen zu reagieren.
  2. Innerhalb einer aktiven Foren-/Slowchatmission gilt für jeden die Regel: mindestens alle drei (3) Tage einen Beitrag zu posten und auf das Missionsgeschehen zu reagieren. Geschieht dies nicht, wird der Spieler am vierten Tag vorerst überspielt. Wer zwischen drei (3) und bis zu sieben (7) Tage fernbleibt, wird gebeten, sich bei der Einheitenleitung abzumelden. Dies gilt auch, wenn man keine Zeit, findet innerhalb von drei (3) Tagen zu antworten.
  3. Abwesenheiten, die die Dauer von zwei (2) Wochen überschreiten, sind anzuzeigen. Eine Abmeldung im Forum/Discord mit Angabe des Zeitpunktes reicht dazu völlig aus. Während dieser Zeit wird man weder in Reserve versetzt, noch verliert man den Anspruch auf seinen Posten. Meldet man sich nach der Abwesenheit jedoch nicht fristgerecht zurück, erfolgt eine Versetzung in die Reserve.
  4. Wer sich nicht abmeldet, wird zeitnah angeschrieben. Nach einer absoluten Nicht-Reaktion auf Anfragen der Einheitenleitung, kann auf Antrag die Versetzung in die Reserve (siehe: 6.1.1) erfolgen.
  5. Wer nach der erfolgten Registrierung des Mitgliedsaccounts keinen RSC beantragt, wird diesbezüglich kontaktiert. Erfolgt nach einer festgelegten Frist keine Antwort, wird der Mitgliedsaccount gelöscht.
  6. Mitglieder die nach erfolgter Abmeldung, ohne Rückmeldung fernbleiben, werden gelöscht. Die Löschung erfolgt nach einer Zeitspanne von insgesamt zwei (2) Monaten. Bevor wir diesen Schritt umsetzen, wird der betreffende Spieler zweimal angeschrieben und bekommt eine Fristsetzung.

6.1 - Reserve, Entlassung & Versetzung

6.1.1 - Reserve

  1. Beantragt man die Versetzung in die Reserve beim Staff Department [SD], gilt man ab dem Zeitpunkt der Genehmigung als inaktiver Mitspieler ohne feste Zuteilung.
    Reservisten verlieren jeglichen Anspruch auf ihren vorherigen Posten, haben aber die Möglichkeit, jederzeit wieder aktiv mitzuspielen.
  2. Die Beantragung zur Versetzung in die Reserve kann vom Spieler selbst, oder nach Inaktivität ohne Abmeldung durch den Einheitenleiter erfolgen.
  3. Sollte sich ein Reservist innerhalb der Frist von einem halben Jahr nicht zurückmelden, wird er automatisch entlassen. Erfolgt eine Meldung innerhalb dieses Zeitraums, wird die Reserve durch das Staff Department, um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Danach wird der Reservist entlassen und kann nicht in den 'aktiven Dienst' zurückkehren.
    Ausnahme: Der Spieler des Charakters, der sich in Reserve befindet, hat mindestens einen aktiven RSC im Rollenspiel.

6.1.2 - Entlassung

6.1.3 - Versetzungen

  1. Eine Versetzung wird in der Regel zunächst dem Command Staff angekündigt und durch diese beim Staff Department beantragt.
  2. Der (formlose) Antrag wird genehmigt, sobald die Einheitenleitung der neuen Spieleinheit zustimmt und mit dir den neuen Posten besprochen hat.
  3. Hinweis: Im Rahmen des respektvollen Miteinanders, ist es natürlich angebracht, seine Mitspieler über den anstehenden Wechsel zu informieren und evtl. Gründe darzulegen.

Stand: 07/2024